Betriebsberater, 46/2021, S. 2718-2721.

(a) Alle Bundestagsparteien waren sich in ihren Wahlprogrammen einig, kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten zu wollen. Selbst wenn man aber den Steuertarif nur für kleine und mittlere Einkommen absenkt, werden trotzdem höhere Einkommen besonders begünstigt. Senkt man etwa den Steuertarif nur bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 5.000 Euro um ein Zehntel, werden dadurch Bruttolöhne von 5.000 Euro um rund 100 Euro entlastet und damit viermal so stark wie halb so große Bruttolöhne. Diese Steuersenkung für höhere Einkommen wollen SPD und GRÜNE mit einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes kompensieren, was aber CDU und FDP strikt ablehnen.

(b) Weder im Sondierungspapier von SPD/GRUENE/FDP noch in den laufenden Koalitionsverhandlungen gibt es deshalb zur steuerlichen Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen konkrete Beschlüsse. Diese politische Blockade könnte überwunden werden, indem die Steuerentlastung nicht durch eine Änderung des Steuertarifs vorgegeben wird, sondern durch Vorgabe von Steuerentlastungen in Euro-Beträgen für unterschiedlich hohe Einkommen. Dadurch wäre eine Entlastung ausschließlich der kleinen und mittleren Einkommen, also der viel beschworenen Corona-Leistungsträger wie Verkäufer, Krankenschwestern und Polizisten möglich, und zwar ohne Erhöhung des Spitzensteuersatzes.

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Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen – Kurzfassung

Steuerentlastung von kleinen und mittleren Einkommen?

Siehe auch


Eine tarifliche Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer ohne dabei automatisch auch höhere Einkommen zu entlasten ist nicht ohne Weiteres möglich. In Betriebsberater, Heft 46/2021 wurde von JARASS dafür ein interessanter Vorschlag unterbreitet. Dieser Beitrag liefert konkrete Tarifvorschläge, welche die dort gemachten Vorgaben (weitestgehend) erfüllen.

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