Betriebsberater 51-52/2018, S. 3041-3042

Das BVerfG hat am 10.4.2018 die derzeitige Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Frist zur Neuregelung bis 31.12.2019 gesetzt. Sobald der Gesetzgeber diese Neuregelung erlassen hat, sollen die beanstandeten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fortgelten, aber nicht länger als bis zum 31.12.2024 (s. Broer/Jarass, BB 2018, 919). Durchaus typisch für die vom BVerfG gerügte Ungleichbehandlung ist etwa folgendes Beispiel: Für ein selbstgenutztes Reihenendhaus in bester Frankfurter Lage zahlt der Eigentümer weniger Grundsteuer als für eine von ihm vermietete kleinere Hochhaus-Wohnung in schlechter Frankfurter
Lage.
Am 27.11. 2018 hat nun Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Ländern intern ein Modell zur Grundsteuerreform vorgelegt, dessen endgültige Fassung allerdings erst nach Abstimmung mit den Ländern in 2019 veröffentlicht werden soll.

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