BR, 23.12.2020

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(1) Die Steuern dürfen auf gar keinen Fall erhöht werden. Das würde den wirtschaftlichen Aufschwung, so er denn nach weiteren Lockdowns überhaupt kommt, endgültig zerstören. Es gibt hierfür auch gar keine Notwendigkeit, da der Großteil der staatlichen Schulden mittlerweile von der EZB gehalten wird, die den Staaten gehört, und deshalb nie zurückgezahlt werden muss.

(2) Vielmehr müssen die kleine und mittleren Lohneinkommen entlastet werden.

(2a) Für alle monatlichen Bruttolöhne bis 3000 Euro, das entspricht etwa dem Durchschnittslohn inklusive Teilzeitbeschäftigten, wird die Lohnsteuer um 100 Euro gesenkt. Für Bruttolöhne bis 1660 Euro, was etwa dem Mindestlohn entspricht, fallen dann überhaupt keine Lohnsteuern mehr an. Die Entlastung wird für höhere Bruttolöhne gleichmäßig so verringert, dass für 4000 Euro Bruttolohn, das entspricht etwa dem durchschnittlichen Bruttolohn bei Vollzeit, die Lohnsteuer noch um 66 Euro niedriger ausfällt, bei 5000 Euro um 33 Euro. Ab 6000 Euro im Monat, das entspricht etwa dem doppelten Durchschnittslohn inklusive Teilzeitbeschäftigten, bliebe die Lohnsteuer unverändert.

(2b) Die Mindereinnahmen dürften bei rund 22 Milliarden Euro liegen. Die Steuersenkung könnte zur Vermeidung schlagartiger Steuereinbußen schrittweise umgesetzt und mit Maßnahmen gegen Steuervermeidung flankiert werden. Der vorgeschlagenen Konzentration der steuerlichen Entlastungen auf kleine und mittlere Einkommen könnten alle Parteien zustimmen. Zusätzliche Forderungen nach Steueränderungen für größere Einkommen – bei SPD, Grünen und Linker ist es die Erhöhung des Spitzensteuersatzes, bei CDU und FDP ist es die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für höhere Einkommen – sollten damit nicht verknüpft werden. Dadurch würde die Besteuerung fairer, der Konsum angekurbelt, und die viel beschworenen Corona-Leistungsträger wie Verkäufer, Krankenschwestern und Polizisten würden entlastet.

(3) Zudem sollten die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert werden. Dies begünstigt wirtschaftliche Aktivität und diejenigen, die etwas tun. Damit wird die Wirtschaft angekurbelt.

(4) Vermögensteuer auf das in Deutschland gelegene Vermögen wäre sinnvoll, z.B. in Form einer Steuer auf Wertzuwächse von Immobilien. Eine Vermögenssteuer nur auf das Privatvermögens von in Deutschland Steuerpflichtigen, wie bisher vorgeschlagen, ist kontraproduktiv, da man sich durch Wohnsitzverlagerung wie auch bei der derzeitigen Erbschaftsteuer der Besteuerung entziehen kann. Deshalb zahlt derzeit nur der gehobene Mittelstand, der einige Immobilien und ein Aktienpaket besitzt, Erbschaftsteuer und zukünftig dann auch noch Vermögensteuer. Die großen Vermögen entziehen sich der Steuerpflicht, wie heute auch schon bei der Einkommensteuer, durch Verlagerung ihrer Vermögensverwaltung und ggf. auch des Wohnsitzes eine Steuerpflicht.