Anhörung des Finanzausschusses des Dt. Bundestages am 24.09.2012
Die im April 2013 bekannt gewordene Selbstanzeige von U. Hoeneß zeigt, wie richtig es war, das geplante Deutsch-Schweizer Steuerabkommen nicht umzusetzen.
Zusammenfassung:
- Steuerhinterzieher nicht anonym amnestieren, da dies Steuerhinterziehung erleichtert.
Interessant: Diese anonyme Amnestie soll nur für Steuerhinterziehung in der Schweiz gelten, nicht bei Steuerhinterziehung in Deutschland oder in anderen Ländern. - Kapitalerträge nicht anonym besteuern, da dies Steuerhinterziehung begünstigt.
- Das Abkommen sollte nicht in Kraft treten. Will man aber das Abkommen doch umsetzen, sollten zumindest der Nachversteuerungssatz deutlich auf 50% bis 70% des Kapitals und die Abschlagszahlung von 2 Mrd. CHF auf 5 Mrd. CHF erhöht werden. Zudem sollte das besteuerte Kapital zu einem rückwirkenden Zeitpunkt, z.B. 01.01.2010, bestimmt werden, um Kapitalverlagerungen zu verhindern.
- Weitere Verbesserungsvorschläge:
- Steuerhinterzieher nicht mehr privilegieren: Alle Steuerhinterzieher sollten zukünftig statt 6 %/a nun 12 %/a „Säumniszuschlag“ bezahlen, steuerehrliche Steuerzahler, die nur ihre Steuerschuld nicht rechtzeitig begleichen, hingegen nur noch 6 %/a.
- Fahndungsdruck erhöhen: Verstärkt CDs ankaufen und bei besonders schwerer Steuerhinterziehung zwingend Gefängnisaufenthalt vorschreiben.
Medienbeiträge:
- Steuerabkommen mit Schweiz
Tagesschau 24.09.2012
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Ausschusssitzung „Anhörung zum Steuerabkommen mit der Schweiz“, aus der Mediathek des deutschen Bundestags (direkter Link):
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