Öffentliche Anhörung des Hessischen Landtags zum Hessischen Energiegesetz
Fazit:
- In Hessen wurden von Januar bis Juli 2022 nur noch 2 Windkraftanlagen installiert. Auch bei Photovoltaik werden in Hessen die Ausbauziele der Bundesregierung nicht erreicht.
- Die Standortgemeinden haben durch Windkraftanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen hohe Belastungen, aber nur geringen Nutzen. Deshalb sollte der Nutzen der Standortgemeinden massiv erhöht werden.
- Standortgemeinden sollten zukünftig nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend an den Stromerlösen beteiligt werden. Dann erhalten die Standortgemeinden gesichert jährlich rund Zehntausend € pro Windkraftanlage und rund Tausend € pro Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlage.
- Zudem sollten Standortgemeinden an der Hälfte der Standortpachten beteiligt werden. Dann erhalten die Standortgemeinden gesichert jährlich einige Zehntausend € pro Windkraftanlage und einige Tausend € pro Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlage.
- Für die Dächer aller neuen Gebäude sowie für die Fassaden von neuen Hochhäusern sollte eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt werden.