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Bei Plug-in-Autos nur Stromkosten erstatten
Handelsblatt, 11. Feb. 2021, S. 8. Plug-in-Hybride werden als Dienstwagen nicht elektrisch gefahren – und trotzdem staatlich hoch gefördert. Das widerspricht dem Umweltschutzkonzept. Bei Plug-in-Dienstwagen sollte deshalb der Arbeitgeber nur noch die Stromkosten erstatten.