Anhörung des Finanzausschusses des Dt. Bundestags am 21. Februar 2011.

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Zusammenfassung
(1) GUT: Zukünftig soll eine Selbstanzeige nur noch bei vollständiger Aufdeckung aller hin-terzogenen Steuern wirksam sein.
(2) SCHLECHT: Auch zukünftig sollen laut Gesetzentwurf steuerehrliche, aber säumige Steu-erzahler mit 12 % p.a. doppelt so hohe Zuschläge zur Steuerschuld bezahlen wie Steuer-hinterzieher bei Selbstanzeige mit nur 6 % p.a..
(3) Änderungsvorschläge
(3a) Alle Steuerhinterzieher – also auch Selbstanzeiger – sollten zukünftig neben ihrer Steuerschuld zusätzlich „Säumniszuschlag“ nach § 240 AO bezahlen, also 12 % p.a., und nicht mehr – wie bisher – nur 6 % p.a. „Verzinsung für Steuernachforderungen“ nach § 238 AO.
(3b) Steuerehrliche Steuerzahler, die nur ihre Steuerschuld nicht rechtzeitig begleichen, sollten nicht mehr – wie bisher – 12 % p.a., sondern nur noch 6 % p.a. Zuschlag bezahlen.
(3c) Für massive Steuerhinterziehung, z.B. ab 1 Mio. € hinterzogener Steuern, sollte zwin-gend ein Gefängnisaufenthalt vorgeschrieben werden.