Betriebsberater (BB) 17/2018, S. 919 – 923

Das BVerfG hat am 10.4.2018 die derzeitige Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Frist zur Neuregelung bis
31.12.2019 gesetzt. Sobald der Gesetzgeber diese Neuregelung erlassen hat, sollen die beanstandeten Bewertungsregeln noch für weitere fünf
Jahre fortgelten, aber nicht länger als bis zum 31.12.2024. Da der 2016 vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesrates für eine verfassungsfeste
Erhebung der Grundsteuer nach Regierungsangaben 6 bis 10 Jahre Vorlauf benötigt hätte, besteht allerdings das große Risiko, dass ein entsprechender
neuer Entwurf nicht rechtzeitig umgesetzt werden kann.
Es gibt jedoch eine naheliegende Alternative, die ausreichend schnell umgesetzt werden könnte, nämlich eine Grundsteuererklärung durch Selbsterklärung
des jeweiligen Grundsteuerpflichtigen, die u. a. Angaben zu Grundstücksgröße und Bodenrichtwert sowie zu Nutzfläche und Baujahr
des Gebäudes enthält. Auf der Basis der vom Grundsteuerpflichtigen gemachten Angaben könnte sehr verwaltungsarm ein Grundsteuerbescheid
erstellt werden, im Regelfall halbautomatisch wie derzeit schon bei der Einkommensteuererklärung üblich.

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