Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 11. September 2019 zu



– Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG), Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 25. Juni 2019, BT-Drs. 19/11085



– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 25. Juni 2019, BT-Drucksache 19/11086



Fazit:



– Der Gesetzentwurf führt zu unsystematischen und widersprüchlichen Grundsteuern.



– Ein vereinfachtes Sachwertverfahren auch für Wohngebäude wäre ein leicht verständliches und einheitliches Verfahren, das für jedes gewünschte Grundsteuermodell angewendet werden könnte.



– Zwingend erforderlich ist eine gesetzliche Festlegung (möglichst auch im Grundgesetz), dass durch eine länderspezifische Grundsteuergesetzgebung die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich unverändert bleiben.



– Statt einer Grundsteuer C sollte man den Gemeinden das Recht geben, zumindest für neu ausgewiesenes Bauland eine Baupflicht auferlegen zu können.

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