Wissenschaftliches Gutachten vom 27. März 2021.

Der Bundesbedarfsplan Strom hat auch in seiner Anfang 2021 aktualisierten Fassung die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf sowohl für das Gleichstrom-Erdkabel SuedLink als auch für die Drehstrom-Freileitung Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld gesetzlich festgelegt. In diesem Gutachten wird untersucht, ob beide Leitungen zwingend erforderlich sind und mit welchen Maßnahmen ihr Bau vermieden werden kann.

Fazit:

  • Sowohl das Gleichstrom-Erdkabel SuedLink als auch die Drehstrom-Freileitung Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld sind im Jahr 2030 nur erforderlich, falls seltene Leistungsspitzen gesichert in vollem Umfang transportiert werden sollen.
  • Der Netzentwicklungsplan Strom 2030 lässt entgegen EU-Vorgaben die Kosten des Netzausbaus völlig unberücksichtigt, was zu einem überdimensionierten Netzausbau führt.
  • Laut Berechnungen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber sind die Kosten von SuedLink größer als sein Nutzen.
  • Durch EU-konforme Begrenzungen der Transitleistungen von Skandinavien quer durch Deutschland nach Österreich/Schweiz/Frankreich sind SuedLink und Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld nicht mehr erforderlich. Durch diese Begrenzungen wird die Energiemenge der Stromtransite nur um jährlich weniger als 1% verringert.
  • Verbrauchsnah installierte Reservekraftwerke sind für die Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit zwingend erforderlich und verringern gleichzeitig den Netzausbaubedarf. Statt verbrauchsnahe Reservekraftwerke einzuplanen, will der 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2035 Defizite durch ungesicherte Stromimporte decken und riskiert so Stromknappheiten und Stromausfälle.

Download (PDF)