Anhörung des Landtags Niedersachsen, Ausschuss für Wirtschaft, 01. April 2011

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Zusammenfassung

(1)  Die zuständigen regionalen Genehmigungsbehörden haben nun durch die
EnLAG-Novelle das Recht, die teilzuverkabelnden Abschnitte auf den
Pilotstrecken festzulegen.

(2)  Erdkabellösungen für Höchstspannungsleitungen sind auch außerhalb der
vier EnLAG-Pilotprojekte möglich.

(3)  Die beiden realen Alternativen für die geplante Höchstspannungsleitung
Wahle-Mecklar sind 380-kV-Teilverkabelung versus HGÜ-Vollverkabelung. Eine
reine Freileitungsvariante scheidet aus. Dies muss bei allen technischen und
wirtschaftlichen Vergleichen berücksichtigt werden.

(4)  Ferntransport von Offshore-Windstrom, z.B. im Bereich Emden-Ruhrgebiet
besser durch Gleichstrom-Erdkabel statt, wie derzeit geplant, durch
teilverkabelte Wechselstrom-Freileitungen?