Öffentliche Anhörung des Hessischen Landtags zum Hessischen Energiegesetz




Fazit:

  1. In Hessen wurden von Januar bis Juli 2022 nur noch 2 Windkraftanlagen installiert. Auch bei Photovoltaik werden in Hessen die Ausbauziele der Bundesregierung nicht erreicht.
  2. Die Standortgemeinden haben durch Windkraftanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen hohe Belastungen, aber nur geringen Nutzen. Deshalb sollte der Nutzen der Standortgemeinden massiv erhöht werden.
  3. Standortgemeinden sollten zukünftig nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend an den Stromerlösen beteiligt werden. Dann erhalten die Standortgemeinden gesichert jährlich rund Zehntausend € pro Windkraftanlage und rund Tausend € pro Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlage.
  4. Zudem sollten Standortgemeinden an der Hälfte der Standortpachten beteiligt werden. Dann erhalten die Standortgemeinden gesichert jährlich einige Zehntausend € pro Windkraftanlage und einige Tausend € pro Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlage.
  5. Für die Dächer aller neuen Gebäude sowie für die Fassaden von neuen Hochhäusern sollte eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt werden.

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