von Angela Maier (Frankfurt)

Die Gewerkschaften attackieren die von der Großen Koalition geplante Förderung von Wagniskapitalgesellschaften. Ein Gesetz nach dem bislang vorliegenden Referentenentwurf werde vermutlich „Gestaltungen und Mitnahmetatbestände“ befördern, heißt es in einem Gutachten der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, das der FTD vorliegt.

 

 „Wie der (…) angekündigte Kostenrahmen der steuerlichen Förderung von 465 Mio. Euro erreicht und eingehalten werden soll, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen“, schreiben Lorenz Jarass, Wirtschaftsprofessor an der Fachhochschule Wiesbaden, und Gustav Obermair, Physikprofessor an der Uni Regensburg. Der Entwurf „scheint nicht weit von einem Private-Equity-Fördergesetz entfernt zu sein“.

Damit bekommt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) Gegenwind aus dem parteinahen Lager. Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich die Koalitionspartner Ende Juni auf einen Referentenentwurf zur Förderung von Wagniskapitalgesellschaften geeinigt. Das Gesetz soll am 8. August vom Kabinett beschlossen werden. Entgegen dem Willen der Union und zum Ärger der Private-Equity-Branche hatte Steinbrück das Gesetz auf Wagniskapitalgesellschaften begrenzt. Der Private-Equity-Verband BVK hatte eine steuerlich belastbare Regelung für die gesamte Branche gefordert, die generell als vermögensverwaltend anerkannt werden möchte. Vermögensverwaltende Fonds werden – anders als gewerbliche – nicht auf Fondsebene, sondern nur bei den Anteilseignern besteuert. Die derzeitige Gesetzeslage sieht dafür keine klare Regelung vor.

 

Steuerfrage bleibt offen

Der Berliner Referentenentwurf deklariert nur die Wagniskapitalgesellschaften als vermögensverwaltend, lässt die Steuerfrage sonst aber offen. Dies ist aus Sicht der Hans-Böckler-Stiftung bei Weitem nicht ausreichend. Sie fordert eine generelle Besteuerung aller Beteiligungsfirmen mit Ausnahme der Wagniskapitalgeber. Zudem kritisiert sie, dass das Thema Wagniskapital viel zu weit gefasst werde.

Dem Entwurf zufolge gelten als Wagnisfinanziers Firmen, die Geld in junge Unternehmen stecken, die höchstens zehn Jahre alt sind und deren Eigenkapital höchstens 20 Mio. Euro beträgt. „An welche jungen, nicht börsennotierten Unternehmen wird hier eigentlich gedacht?“, fragen die Gutachter.

Zudem sei die ursprünglich formulierte Fokussierung auf innovative, technologieorientierte Unternehmen im Entwurf weggefallen. „Das wird viel Arbeit für gute Steuerberater geben, die dadurch großen Mittelständlern im Rahmen dieses Gesetzes einen legalen Weg weisen können vom hohen Einkommensteuerspitzensatz von 45 Prozent zum Abgeltungssatz von 25 Prozent“, so die Wissenschaftler.