Voruntersuchung vom 17.02.2006

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Ersatz der Arbeitgeberbeiträge durch eine ‚Gesundheitsabgabe‘, die auf die Lohn- und Gehaltssumme oder auf die Wertschöpfung aller Betriebe erhoben wird (unter Berücksichtigung entsprechender Erfahrungen in der EU, insbesondere Italien).