Wirtschaftsdienst, Heft 2/2018, S. 12-14

Der am 07. Februar 2018 veröffentlichte Koalitionsvertrag will ab 2021 schrittweise den Solidaritätszuschlag abschaffen. Stattdessen wäre es aber besser, sofort alle Sozialabgaben steuerlich zu berücksichtigen, weil dadurch zielgenau die derzeit besonders belasteten mittleren sozialversicherungspflichtigen Einkommen entlastet würden.

Ein Vergleich der Entlastungen zeigt:

  • Bei einem Bruttolohn von 2.000 € gut 20 €, das Doppelte wie bei Abschaffung des Solis.
  • Bei 4.000 € Bruttolohn Entlastung von knapp 60 €, rund die Hälfte mehr als bei der Abschaffung des Solis.
  • Bei 6.500 € Bruttolohn (= Beitragsbemessungsgrenze in 2018) Entlastung von knapp 120 €, rund 30 € mehr als bei Abschaffung des Solis.
  • Bei höheren Bruttolöhnen bleibt die Steuerminderung beträgt Entlastung weiter konstant knapp 120 €, weil dann auch keine höheren Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind, im Gegensatz zur Abschaffung des Solis, die z.B. bei einem monatlichen Bruttolohn von 20.000 € zu einer Steuerersparnis von über 400 € führen würde.

Der Vorschlag führt zu einem Steuerminderaufkommen pro Jahr von rund 16 Mrd. €, etwas weniger als bei Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit rund 18 Mrd. €.
Haushaltsneutral könnte anschließend schrittweise ein Arbeitnehmerfreibetrag für die gesetzlichen Sozialabgaben von monatlich 150 Euro eingeführt werden, wodurch insbesondere die kleinen sozialversicherungspflichtigen Einkommen entlastet würden, die zwar sehr wenig Steuern bezahlen, aber immens viele Sozialabgaben.

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Medienbeiträge:

  • Soli-Abschaffung – wohl das falsche Mittel
    Bericht aus Berlin, 29.10.2017{mp4remote}https://www.jarass.com/Steuer/C/Bericht_aus_Berlin.mp4{/mp4remote}