Energiewirtschaftliche Tagesfragen, Düsseldorf, Heft 10/2010, S. 22-27.
Die Netzbetreiber sind gesetzlich zur unverzüglichen Erhöhung der
Übertragungsleistung (Netzausbau) für erneuerbare
Energien verpflichtet, allerdings nur, soweit dies (volks)wirtschaftlich
zumutbar ist.

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Die dena-I-Netzstudie aus 2005 bspw.
berechnet den erforderlichen Netzausbau für 90 % der insgesamt installierten
Nennleistung aller Windkraftwerke, eine Situation,
die etwa einmal pro Jahr vorkommt. Ein Netzausbau für wenige Windspitzen
widerspricht aber offensichtlich der
gesetzlich gebotenen wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus. Es
stellt sich die Frage, inwieweit ein Leitungsneubau
ohne vorherige Netzoptimierung und Netzverstärkung bestehender Leitungen,
die in der dena-I-Netzstudie unberücksichtigt
geblieben sind, gesetzlich zulässig ist.
Der Bedarfsplan des Energieleitungsausbaugesetzes basiert wesentlich auf der
(fehlerhaften) dena-I-Netzstudie. Werden nun ohne weitere Prüfung die im
Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen Leitungsneubauten realisiert, sind
Fehlinvestitionen beim Netzausbau, überhöhte Netznutzungsentgelte bei den
Netzbetreibern und unnötige Strompreiserhöhungen zu befürchten.

Stromnetze: Bessere Leitungen statt neuer Masten (Auch auf br-online)
ARD-Mittagsmagazin 03.08.2011