Dieses
Papier basiert u.a. auf dem Vortrag beim Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages,
Öffentliche Anhörung am 12. Juni 2002 zur Reform der Gemeindefinanzen.
Vgl. auch das
am 3. Juni 2002 erschienene Buch von
Jarass / Obermair: Wer soll das bezahlen? Wege zu einer fairen und sachgerechten
Besteuerung:
Begrenzung der Belastungen für alle, Mindest-Belastung für die Großen.
Metropolis-Verlag, Marburg, Juni 2002, 180 S.,€9, Kap. 11.
(1) Fast alle Städte und Gemeinden in Deutschland sehen im Jahr 2002
einen drastischen Rückgang des Gewerbesteueraufkommens, ihre Einnahmen
sind seit 2000 im Mittel um 30% und mehr zurückgegangen. Im Zeitraum
2001 bis 2005 werden sie statt 166 Mrd. € nur 104 Mrd. €, also rund 60 Mrd.
€ bzw. 40% weniger Gewerbesteuer einnehmen als ihnen im Mai 2000 im Rahmen
der Steuerreform avisiert wurde. Damit ist Ausbau und Unterhalt der kommunalen
Infrastruktur und damit die Qualität des Standorts Deutschland ernsthaft
gefährdet. Beispiele aus aller Welt zeigen, dass dort, wo die Städte
verrotten, kein Mensch mehr in Frieden leben und Einkommen erwirtschaften
kann.
(2) Nach mehrfacher Beschneidung der Gewerbesteuer wird heute im wesentlichen
nur der ausgewiesene Gewinn der Gewerbesteuerpflichtigen besteuert, eine Größe,
die ganz legal durch ´Steuerplanung´ in den letzten Jahren immer
weiter heruntergerechnet werden konnte.
(3) Die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zur kommunalen Betriebssteuer erweitert die Bemessungsgrundlage in zweifacher Hinsicht:
(4) Die Bemessungsgrundlage der kommunalen Betriebssteuer wird dadurch gegenüber der heutigen Gewerbesteuer nahezu verdoppelt und über die Jahre deutlich stabiler:
(5) Für die kommunale Betriebssteuer ist keine eigenständige Steuererklärung
erforderlich; alle benötigten Daten kann der Steuerpflichtige aus seiner
Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen, die er für die Einkommen- bzw.
Körperschaftsteuer ohnehin aufstellen muss. Diese Vereinfachung ist ein
wesentlicher Vorteil für die Wirtschaft und die Steuerverwaltung.
(6) Der entscheidende Vorteil der Betriebssteuer für die Wirtschaft ist die dadurch mögliche Steuersatzsenkung: von über 16% bei der Gewerbesteuer auf unter 10%. Dies kommt gerade den Unternehmen zugute, die auch heute noch die kommunale Infrastruktur mitfinanzieren:
(7) Das Unternehmen ´Kommune´ kann so der lokalen Wirtschaft
wieder dauerhaft die dringend erforderlichen Aufträge erteilen und damit
Unternehmen, Arbeitsplätze und Lebensqualität sichern.